Artikel 9A der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Seit dem 1. Februar 2023 zieht eBay die MwSt. für digitale Produkte, die innerhalb Europas verkauft werden, ein. 

Ebay beruft sich dabei auf Artikel 9A der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 (Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32011R0282).

Steuerrechtlich bedarf es noch einer grundsätzlichen Klärung der Angelegenheit.Weißt du mehr zu diesem Thema? Schick uns gerne eine Email an info@billware.de

Wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit, Aufträge, die unter oben genannte Verordnung fallen, von der automatischen Rechnungserstellung und dem automatischen Versand auszunehmen. Option zu finden unter: Importer => eBay Importer => Einstellungen => Allgemeine Einstellungen => Dokumente

Welche Kunden- und Auftragsdaten wir von eBay erhalten

Normalerweise enthält der Datensatz einer eBay-Bestellung die Bruttobeträge und einen entsprechenden MwSt.-Satz.

Für Aufträge die unter die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 fallen, werden Nettowerte und der errechnete MwSt.-Wert (gerundet auf zwei Nachkommastellen) übertragen.

Für Bestellungen innerhalb eines europäischen Landes

Wenn du einen Artikel in das europäischen Inland (auch Deutschland) verkaufst und dieser unter o.g. Verordnung fällt, behält eBay die MwSt. ein, obwohl diese Bestellung theoretisch nicht unter OSS fällt.

In diesem Fall erstellt billware eine gewöhnliche Bruttorechnung, mit der du die MwSt. ausweist und damit auch abführen musst. Wir gehen derzeit davon aus, dass eBay die MwSt. für inländische Bestellung fälschlicherweise einbehält.

Du kannst dir für einzelne Bestellungen die MwSt. von eBay zurückholen. Dafür kannst du folgende Funktion verwenden: https://ocsnext.ebay.de/ocs/mudcwf?deptName=CollectRemitRefund

Für Bestellungen in das europäische Ausland

Wenn du einen Artikel in das europäischen Ausland verkaufst und dieser unter o.g. Verordnung fällt, behält eBay die entsprechende MwSt. für das jeweilige Land ein und führt sie entsprechend ab. Damit entfällt theoretisch für dich die OSS-Pflicht für diese Bestellung.

In diesem Fall erstellt billware eine gewöhnliche Bruttorechnung. Die enthaltene MwSt. wird auf der Rechnung angezeigt, jedoch mit dem Hinweis "von eBay eingezogen".

Zusätzlich erscheint unterhalb der Zusatz "MwSt. von eBay eingezogen gemäß Artikel 9A der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011."

Probleme mit erstatteten Zahlungen (Stornierungen)

Kommt es bei Aufträgen, die unter die Verordnung fallen und bei denen eBay die MwSt. einzieht, zu einer Rückzahlung, wird in einigen Fällen ein verminderter Nettowert als Rückzahlung angezeigt.

Wie diese Werte zustande kommen, erschließt sich durch den erhaltenen Datensatz nicht.

So kann z. B. folgendes passieren: 

  • Artikel wird für 19,99 EUR brutto verkauft
  • eBay wendet die Durchführungsverordnung an
  • Verkäufer erhält 16,80 EUR netto 
  • 3,19 EUR MwSt. behält eBay ein
  • Auftrag wird storniert
  • Verkäufer erhält eine Rückzahlung i. H. v. 15,25 EUR
  • Es bleibt eine Differenz von 1,55 EUR

Wir bitten unsere Kunden, entsprechende Aufträge per Hand zu kontrollieren und ggf. anzupassen.